Ein Notar nimmt staatliche Aufgaben wahr und übt damit ein öffentliches Amt aus. Der Notar hat sich unparteilich zu verhalten.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Notars zählt die Beurkundung von Verträgen und einseitigen Erklärungen.

Dies sind insbesondere:

  • Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen
  • Bestellung von Grundschulden
  • Schenkungen und vorgezogene Erbregelungen
  • Überlassungsverträge
  • Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Beglaubigung von Unterschriften

Notarielle Urkunden sorgen für Sicherheit und Klarheit.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Bundesnotarkammer wenden.